SWI-Spezial EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
1. Aufl. 2020
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S. 117X. Das Verfahren vor dem Ausschuss für Alternative Streitbeilegung
Pia Spanblöchl / Laura Turcan
1. Einleitung
Der Ausschuss für Alternative Streitbeilegung (Alternative Dispute Resolution Commission; ADRC) ist – neben dem Beratenden Ausschuss – die zweite Form des Schiedsgerichts, die die EU-Streitbeilegungsrichtlinie für die inhaltliche Lösung der Streitfrage vorsieht. Die Auswahl, welches Schiedsgericht zur Anwendung gelangt, treffen die betroffenen EU-Mitgliedstaaten im Zuge der Einsetzung. Hiermit soll den betroffenen EU-Mitgliedstaaten eine möglichst hohe Flexibilität gegeben werden, um eine Lösung der Streitfrage herbeizuführen.
Zur Ausgestaltung des ADRC wurde eine Fiscalis-Expertengruppe, bestehend aus 13 EU-Mitgliedstaaten, eingesetzt (Fiscalis Project Group [FPG] 093). Diese Projektgruppe beschäftigte sich mit dem rechtlichen Rahmen, den Art 10 EU-Streitbeilegungsrichtlinie vorgibt. Insbesondere wurden verschiedene Ausprägungsformen und Varianten der Zusammensetzung ausgearbeitet sowie unterschiedliche Verfahren zur Abgabe der Stellungnahme beleuchtet. Die Ergebnisse der Fiscalis-Expertengruppe wurden in einem gemeinsamen Bericht zusammengefasst und im November 2019 veröffentli...