SWI-Spezial EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
1. Aufl. 2020
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S. 104IX. Das Schiedsverfahren vor dem Beratenden Ausschuss
Martin Klokar
1. Die Verankerung des Schiedsverfahrens im EU-BStbG
Mit dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz (EU-BStbG) setzte der österreichische Gesetzgeber die EU-Streitbeilegungsrichtlinie in nationales Recht um. Wesentlicher Bestandteil dieses Gesetzes sind die Regelungen über das Streitbeilegungsverfahren nach dem EU-BStbG, das sich in drei Verfahrensschritte gliedert: die Streitbeilegungsbeschwerde, deren Einbringung das Verfahren in Gang setzt (§§ 8 ff EU-BStbG), das Verständigungsverfahren (§§ 22 ff EU-BStbG) und das Schiedsverfahren (§§ 32 ff EU-BStbG).
Die Regelungen über das Schiedsverfahren als letzte Verfahrensstufe des Streitbeilegungsverfahrens finden sich im vierten Teil des EU-BStbG. Der vierte Teil behandelt die Antragstellung und Prüfung des Antrags zum schiedsgerichtlichen Verfahren, das Verfahren vor dem Beratenden Ausschuss, das Verfahren vor dem Ausschuss für Alternative Streitbeilegung und endet mit gemeinsamen Bestimmungen für das schiedsgerichtliche Verfahren.
Das Schiedsverfahren sichert der betroffenen Person eine Lösung ihres Besteuerungskonflikts. Vergleichbare verfahrensrechtliche Möglichkeiten für den Steuerpflichtigen zur Lösung von Besteuerungsstreitigk...