ASoK-Spezial Haftung für Entgelt der Arbeitnehmer des Auftragnehmers
1. Aufl. 2018
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3. Die zivilrechtlichen Haftungen im Einzelnen
3.1. Haftung für Arbeitnehmer aus Drittstaaten (§ 8 LSD-BG)
3.1.1. Das Wichtigste auf einen Blick
Haftungsvoraussetzungen – kurz gefasst
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Wer kann haften? | Unternehmer |
Weitere Haftungsvoraussetzung | Entsendung aus einem Drittstaat |
Einschränkung auf Bauleistungen? | Nein |
Art der Haftung | Bürge und Zahler |
Haftung für | Mindestentgeltansprüche des Arbeitnehmers |
Möglichkeit einer Haftungsbefreiung | Keine |
S. 41Wortlaut der Haftungsbestimmung
§ 8 LSD-BG idF BGBl I 2016/44
Haftung für Entgeltansprüche gegen Arbeitgeber mit Sitz in einem Drittstaat
§ 8. (1) Der Auftraggeber als Unternehmer haftet für die sich nach § 3 ergebenden Entgeltansprüche von entsandten Arbeitnehmern eines Arbeitgebers mit Sitz in einem Drittstaat im Rahmen des Auftrags als Bürge und Zahler nach § 1357 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), JGS Nr. 946/1811.
(2) Für den Bereich der Arbeitskräfteüberlassung sind § 14 AÜG oder vergleichbare österreichische Rechtsvorschriften anzuwenden, soweit dies in diesem Gesetz nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Literatur zu § 8 LSD-BG
Kozak, LSD-BG (2016) § 8; Schrank/Schrank/Lindmayr, LSD-BG (2017) § 8.
3.1.2. Grundlagen
3.1.2.1. Entwicklung der Bestimmung
Die Entwicklungsgeschichte des § 8 LSD-BG beg...