ASoK-Spezial Sozialversicherung kompakt 2019
1. Aufl. 2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
12. Auflösungsabgabe
Mit trat die sogenannte Auflösungsabgabe in Kraft. Wird demnach ein echtes oder freies Dienstverhältnis, das der Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegt, mit einem Dienstnehmer mit Beendigungsdatum nach dem (arbeitsrechtliches Ende) beendet, so muss der Dienstgeber die Auflösungsabgabe entrichten.
S. 84Die im Gesetz festgelegte Höhe der Auflösungsabgabe beträgt 110,00 Euro und ist jährlich aufzuwerten. Da eine erste Aufwertung schon per erfolgt, gilt im Jahr 2013 bereits ein Wert von 113,00 Euro. Wert 2014: 115,00 Euro. 2015: 118,00 Euro. 2016: 121,00 Euro. 2017: 124,00 Euro. 2018: 128,00 Euro.
Wert 2019: 131,00 Euro.
Vielfach wurde von einer Wiedereinführung des ehemaligen Malus gesprochen, doch die Höhe der Auflösungsabgabe ist vollkommen unabhängig von der Höhe des Entgeltes, von der Dauer der Beschäftigung oder dem Alter des Dienstnehmers. Insofern unterscheidet sie sich durchaus erheblich vom ehemaligen Malus. Sinn der Einführung dieser Abgabe war es, eine neue Finanzierungsquelle für die Agenden der Arbeitsmarktpolitik zu erschließen. Die Einnahmen sind zur einen Hälfte der Arbeitsmarktrücklage zuzuführen und die andere Hälfte wird...