ASoK-Spezial Sozialversicherung kompakt 2015
1. Aufl. 2015
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S. 9716. Gesetzliche Pensionsversicherung
16.1. Leistungen der Pensionsversicherung
Die auf der gesetzlichen Pensionsversicherung basierende Altersvorsorge ist neben der Unfallversicherung und der Krankenversicherung der dritte Zweig der Sozialversicherung im engeren Sinne. Die Leistungen aus den Versicherungsfällen des Alters, der geminderten Arbeitsfähigkeit bzw. Erwerbsfähigkeit und des Todes sind Pflichtleistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Sonderthemen (z. B. Umschulung, Rehabilitation, knappschaftliche Pensionsleistungen im Bergbau) werden in der vorliegenden Publikation nicht behandelt. Das tatsächliche Pensionsalter ist in Österreich durchschnittlich relativ niedrig, was zu einem wesentlichen Teil mit den Arbeitsunfähigkeitspensionen zusammenhängt. Es verwundert daher nicht, dass der Gesetzgeber in diesem Bereich in letzter Zeit besonders aktiv war: Grundsätzliche Abschaffung von befristeten Arbeitsunfähigkeitspensionen, Rehabilitation vorrangig vor Pension, Umschulungsgeld vom AMS im Falle beruflicher Rehabilitation, Rehabilitationsgeld im Falle medizinischer Rehabilitation, möglichst einheitliche Begutachtung der Arbeits(un)fähigkeit durch AMS und Pensionsversicherungs...