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Wiesinger

ASoK-Spezial Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG)

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3543-9

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Dokumentvorschau
ASoK-Spezial Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) (1. Auflage)

8. Fragen anlässlich des In-Kraft-Tretens

Verweise in anderen Gesetzen

Die §§ 77o AVRAG treten mit Ablauf des außer Kraft (§ 19 Abs 1 Z 38 AVRAG idFd LSD-BG). Soweit in anderen Gesetzen auf diese AVRAG-Bestimmungen verwiesen wird, gelten diese Verweise gemäß § 68 Abs 2 LSD-BG auch als Verweise auf das LSD-BG.

Selbst wenn Verweise auf das AVRAG, die ab eigentlich auf das LSD-BG verweisen sollten, in anderen Gesetzen nicht geändert werden, führt das zu keiner Änderung der materiellen Rechtslage, weil § 68 Abs 2 LSD-BG eben die Anwendung des LSD-BG für diese Fälle normiert. Das dient zwar nicht der leichteren Lesbarkeit von Gesetzen, aber – und das ist wesentlich wichtiger – der Rechtssicherheit.

Unterentlohnung

Anzuwendende Strafnorm

Die In-Kraft-Tretens-Bestimmungen ( § 72 LSD-BG) und die Außer-Kraft-Tretens-Bestimmungen (§ 19 Abs 1 Z 38 AVRAG idFd LSD-BG) sind aufeinander abgestimmt und S. 113sehen vor, dass die Bestimmungen des LSD-BG auf Sachverhalte, die sich nach dem ereignen, anzuwenden sind. Das bedeutet, dass bei Verwaltungsübertretungen, die zwar vor dem begangen worden sind, der entsprechende Bescheid aber erst nach dem erlassen wird, die „alten“ Paragraphen des AVRAG zu zitieren sind.

Einheitliches Delikt

Da der Gesetzgeber in wesentlichen Tei...

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