ASoK-Spezial Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG)
1. Aufl. 2016
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S. 1087. Weitere Rechtsfolgen
7.1. Arbeitsrecht
Obwohl die zivilrechtlichen Ansprüche des AN zentrales Element des Tatbestandes der Unterentlohnung sind, sind sie als solche nicht Gegenstand des Verfahrens und der AN muss bei Nichtentrichtung durch den AG daher gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen; der Bescheid, mit dem die Strafe verhängt wurde, ist für den AN kein Exekutionstitel. Dennoch hat der AN von der Mindestentgeltkontrolle einen Nutzen; zum einen darf die generalpräventive Wirkung nicht unterschätzt werden, denn der AG wird womöglich versuchen wollen, einer Verwaltungsstrafe zu entgehen und daher das Entgelt korrekt abzurechnen. Zum anderen sieht das Gesetz nunmehr eine Information des AN über erfolgte Anzeigen durch die Kontrollbehörden vor (dazu näher bereits unter 5.5.3.).
Ein allenfalls in einem KollV vorgesehener Verfall kann dessen ungeachtet eintreten; er wird durch die Strafbarkeit nicht gehemmt.
7.2. Sozialversicherungsrecht
Im SV-Beitragsrecht hat sich weder durch das LSDB-G, noch durch das ASRÄG 2014 und auch nicht durch das LSD-BG etwas geändert. Der KV-Träger kann nach dem Anspruchsprinzip Beiträge für nicht bezahltes Entgelt innerhalb der Verjährungsfrist des ASVG (drei J...