ASoK-Spezial Ältere Arbeitnehmer
1. Aufl. 2016
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9. Diskriminierungsschutz älterer Arbeitnehmer
9.1. Grundsätzliches
Der arbeitsrechtliche Diskriminierungsschutz gilt in Bezug auf folgende Merkmale:
Geschlecht (insb Familienstand und/oder Vorhandensein oder Fehlen von Nachkommenschaft),
Religion bzw Weltanschauung,
sexuelle Orientierung,
ethnische Zugehörigkeit,
Alter,
Behinderung.
Das Alter des Arbeitnehmers zählt daher zu den diskriminierungsgeschützten Merkmalen. Dieses Merkmal weist überdies die Besonderheit auf, dass es sich um ein sogenanntes „Fließkriterium“ handelt, also notwendigerweise einer laufenden Änderung unterliegt (da der Mensch kontinuierlich altert). Der Altersdiskriminierungsschutz bezieht sich nicht nur auf ältere Arbeitnehmer, sondern gilt für sämtliche AltersgrupS. 97pen. So könnten etwa auch Fälle problematisiert werden, in denen die Begründung eines Arbeitsverhältnisses an die Erreichung eines bestimmten Lebensalters gebunden ist oder der Arbeitnehmer aufgrund eines niedrigeren Lebensalters ein geringeres Entgelt erzielt. Derartige Themen stehen aber nicht iZm der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer und werden daher hier nicht behandelt.
9.2. Anwendungsbereich
Geregelt ist der (ua) für das Alter geltende Diskriminierungss...