ASoK-Spezial Ältere Arbeitnehmer
1. Aufl. 2016
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5. Förderungen durch das AMS
5.1. Eingliederungsbeihilfe
5.1.1. Grundsätzliches
Bei der Eingliederungsbeihilfe handelt es sich um eine Beihilfe iSd § 34 AMSG, mit der das Ziel verfolgt wird, Langzeitarbeitslose und von Langzeitarbeitslosigkeit Bedrohte durch das Fördern der Beschäftigung in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Als langzeitarbeitslos gelten Personen ab 25 Jahren, die länger als zwölf Monate beim AMS als arbeitslos vorgemerkt sind. Die Dauer der Arbeitslosigkeit wird durch Maßnahmen der Arbeitsmarktausbildung oder durch Zeiten des Bezuges eines Pensionsvorschusses nicht unterbrochen. Eine Eingliederungsbeihilfe kommt für SÖB- oder GBP-Transitarbeitskräfte auch im Anschluss an dieses Arbeitsverhältnis in Frage.
Als von Langzeitarbeitslosigkeit Bedrohte gelten insb vorgemerkte Arbeitslose
mit Betreuungspflichten oder die nach Erfüllung von Betreuungspflichten in das Erwerbsleben einsteigen wollen (ua Alleinerzieher),
mit physischen, psychischen oder geistigen Beeinträchtigungen,
mit sozialen Fehlanpassungen (Alkohol, Drogen, Haft, Maßnahmen der Jugendwohlfahrt usw),
S. 52die Absolventen schulgesetzlich oder hochschulgesetzlich geregelter Ausbildungen sind, wenn aufgrund mangelnder betrieblicher...