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Tatort Wirtschaftliches Eigentümer Registergesetz
Ein Überblick über die aktuelle finanzstrafrechtliche Judikatur
Die „Eingewöhnungsphase“ in Bezug auf das im Jahr 2018 eingeführte Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) ist schon seit längerer Zeit abgelaufen. Dies zeigt sich nicht zuletzt auch daran, dass Finanzstrafverfahren in diesem Bereich stetig zugenommen haben und neben dem Amt für Betrugsbekämpfung (ABB) vielfach auch das BFG sowie zum Teil der VwGH damit befasst sind. Dieser Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die wesentliche finanzstrafrechtliche Judikatur des letzten Jahres zum WiEReG.
1. Praxisfall: Nichtmeldung trotz zweimaliger Aufforderung
Die im Zusammenhang mit dem WiEReG denkbaren Pflichtverletzungen sind durchaus vielschichtig. Mit Blick auf die Judikatur des BFG hat sich allerdings gezeigt, dass der weitaus überwiegenden Anzahl an vor der Rechtsmittelinstanz geführten Finanzstrafverfahren Fälle zugrunde liegen, in denen trotz zweimaliger Aufforderung keine (bzw erst verspätet) WiEReG-Meldungen erfolgt sind.
Ein wesentlicher Grund für diesen Umstand wird darin gelegen sein, dass der Aufgriff von Nichtmeldungen aufgrund des etablierten automationsunterstützten Zwangsstrafenverfahrens durchaus einfach gelingt. Konkret kann anhand der Ersteintragung eines Rechtsträgers in einem öffentlichen Register (zB Firmenbuch) bzw anhand d...