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ZVers 2, März 2024, Seite 109

Bauträger-Haftpflichtversicherung: Einschluss der Mängelbehebungskosten infolge der Insolvenz der Generalunternehmerin

ZVers Redaktion

RSS-E 115/23

1. Der Einschluss der Mängelbehebungskosten infolge der Insolvenz der Generalunternehmerin stellt einen tertiären Risikoeinschluss dar, zumal grundsätzlich das Gewährleistungsrisiko schon nach der Definition der Haftpflichtversicherung kein versichertes Risiko darstellt, aber typischerweise auch ausdrücklich mittels Risikoausschlüssen aus dem versicherten Bereich herausgenommen wird.

2. Für diesen tertiären Risikoeinschluss wird in Punkt 20.7. der Rahmenvereinbarung jedoch eine abweichende Vereinbarung sowohl hinsichtlich der Definition des Versicherungsfalles (Art 1 AHVB 2005) als auch hinsichtlich des zeitlichen Geltungsbereichs (Art 4 AHVB 2005) getroffen. Nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut des Punktes 20.7. der Rahmenvereinbarung fällt die Insolvenzeröffnung über das Vermögen der beauftragten Generalunternehmerin nicht in den zeitlichen Geltungsbereich des Versicherungsvertrages, da Letzterer im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bereits beendet war.

3. Eine Vereinbarung über die Anwendung der Bestimmungen zur Nachdeckung im Sinne des Punktes 14.2. oder des Punktes 14.3. der Rahmenvereinbarung auch für diese Deckungserweiterung wurde nicht ausdrücklich getroffen. Vi...

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