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Privathaftpflichtversicherung: Ausschluss bei vorsätzlicher Inkaufnahme des Schadens
RSS-E 112/23
1. Art 32 ABHI 2019 schließt parallel zu § 152 VersVG den Versicherungsschutz für Schäden aus, die der Versicherte rechtswidrig und vorsätzlich herbeigeführt hat. Dem Vorsatz wird die Inkaufnahme des Schadens, der als Folge einer Handlung oder Unterlassung mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann, gleichgestellt.
2. Die Bedenken und der Entschluss des Versicherungsnehmers müssen sich nicht auf den Schadenserfolg selbst, sondern nur auf einen diesem Erfolg vorgelagerten Umstand beziehen, der im Falle von Art 32.2 Satz 1 ABHI 2019 eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür begründet, dass es wirklich zum Eintritt des Schadens kommen kann. Ob der Haftpflichtversicherte eine Schadenszufügung in Kauf genommen hat, ist eine Tatfrage.
Der Antragsteller hat bei der antragsgegnerischen Versicherung eine Haushaltsversicherung ... abgeschlossen, welche auch eine Privathaftpflichtversicherung einschließt. Vereinbart sind die ABHI 2019, welche auszugsweise lauten:
S. 109 „Artikel 27 – Welche Gefahren sind versichert?
Die Versicherung erstreckt sich auf Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungsnehmers als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens mit Ausnahme der Gefahr einer betrieblichen, be...