Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2018

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2018

§ 126 Schwere Sachbeschädigung

Florian Messner

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
13
II.
Besonders geschützte Sachen iSd § 126 Abs 1 Z 1 bis 5
A.
Nach Z 1
46a
B.
Nach Z 2
7
C.
Nach Z 3
811
D.
Nach Z 4
E.
Nach Z 5
13, 14
1.
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, Landesverteidigung oder Schutz der Zivilbevölkerung gegen Kriegsgefahren
1517
2.
Funktionsfähigkeit öffentlicher Informations- und Kommunikationstechnologie
2024
3.
Verhütung oder Bekämpfung von Katastrophen
4.
Öffentlicher Gesundheitsdienst
5.
Öffentliche Versorgung mit Wasser, Energie sowie lebenswichtigen Gütern
6.
Öffentliches Abfallentsorgungs- und Kanalwesen oder öffentlicher Verkehr
24d26
III.
Schadensqualifizierte Sachbeschädigung nach § 126 Abs 1 Z 7 bzw § 126 Abs 2
3234
IV.
Innere Tatseite
V.
Strafe
VI.
Abgrenzung bzw Konkurrenz
3744

I. Allgemeines

1

Die Sachbeschädigung unterliegt nach § 126 einer strengeren Bestrafung, wenn

1.

sie an den in Abs 1 Z 1 bis 5 genannten besonders schutzwürdigen Sachen begangen wird, uzw ohne Rücksicht auf die Höhe des Schadens („gemeinschädliche Sachbeschädigung“);

2.

der Täter an der Sache einen 5.000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, wobei zwei Wertgrenzen unterschieden werden, uzw

a)

nach Abs 1 Z 7, wenn der Scha...

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