StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2018
1. Aufl. 2019
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Vorbemerkungen zu den § 274–287
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Im 20. Abschnitt des Besonderen Teils sind jene Strafbestimmungen zusammengefasst, die unmittelbar dem Schutz des öffentlichen Friedens und der Bekämpfung des Terrors im Inneren dienen. Vor 1975 waren diese Bestimmungen in verschiedenen Gesetzen verstreut – teils waren sie im StG selbst enthalten (wie etwa in den § 65, 83, 99 usw), teils fanden sie sich in strafrechtlichen Nebengesetzen (wie etwa in den § 1, 7 und 10 StaatsschutzG, in § 5 SprengstoffG, in § 5 AntiterrorG und in § 15 WahlschutzG). Die neuen Tatbestände weisen aber auch inhaltlich gegenüber den ihnen entsprechenden früheren Bestimmungen teilweise beträchtliche Änderungen auf. Bei den hier in Betracht kommenden Deliktstypen handelt es sich um recht verschiedenartige Tatbestände, denen allerdings eines gemeinsam ist: Primärer Schutzzweck ist in allen Fällen die Aufrechterhaltung und Sicherung des inneren Friedens, worunter im Kern ein Zustand zu verstehen ist, „in dem das Gemeinschaftsleben im Staat in einer Atmosphäre allgemeiner Rechtssicherheit frei von gegenwärtigen oder drohenden gewalttätigen kollektiven Auseinandersetzungen, verbreiteten aggressiven Emotionen und sonstigen latente...