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Ökosoziale Steuerreform
Die Regierungsvorlage im Überblick
Am wurde vom Ministerrat die finale Regierungsvorlage zum ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 angenommen und an das Parlament zur weiteren Behandlung übermittelt. Im Vergleich zum Ministerialentwurf haben sich aus der Einarbeitung der Stellungnahmen im Rahmen der Begutachtung etliche Änderungen ergeben. Auch die Erläuterungen enthalten wertvolle Klarstellungen zu den zahlreich eingebrachten Fragestellungen. Dieser Beitrag soll die für Immobilien bzw Immobilieninvestoren relevanten Maßnahmen darstellen.
1. Einführung eines ökologischen Investitionsfreibetrags – IFB
In § 11 EStG wird ein Investitionsfreibetrag ähnlich dem früher existierenden Investitionsfreibetrag eingeführt. Der Investitionsfreibetrag kann erstmals für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens geltend gemacht werden, die nach dem (!) angeschafft oder hergestellt werden.
Der Investitionsfreibetrag stellt eine zusätzliche Betriebsausgabe dar und wird grundsätzlich 10 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten betragen. Wenn es sich um Wirtschaftsgüter aus dem Bereich der Ökologisierung handelt, dann erhöht sich der Investitionsfreibetrag auf 15 %.
Die Definition der Investitionen im Bereich der Ökologisierung wird auf Ba...