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Verhindert ein Kündigungsrecht des Fruchtgenussbestellers die Übertragung von Einkünften aus der dienstbaren Sache?
Vermietete Objekte sind häufig Gegenstand einer Fruchtgenussvereinbarung zwischen nahen Angehörigen und ist in solchen Fällen zu prüfen, ob mit der Einräumung des Fruchtgenussrechts eine Übertragung der Einkunftsquelle einhergeht. Voraussetzung für die Zurechnung der Einkünfte aus der dienstbaren Sache zur fruchtgenussberechtigten Person ist nach der Rechtsprechung des VwGH unter anderem, dass ebendiese durch Teilnahme am Wirtschaftsleben und Gestaltung der Nutzungsmöglichkeiten der dienstbaren Sache nach eigenen Intentionen auf die Einkünfteerzielung Einfluss nehmen kann.
Bei Vorliegen eines Kündigungsrechts der fruchtgenussbestellenden Person stellt sich allerdings die Frage, inwieweit ein solches Kündigungsrecht einer Gestaltung der Nutzungsmöglichkeiten nach eigenen Intentionen durch die fruchtgenussberechtigte Person und damit einhergehend einer Übertragung der Einkunftsquelle entgegensteht.
1. Der Fall
Die beschwerdeführende Partei erhielt von der Mutter zum Ablauf des zwei Grundstücke samt dem darauf befindlichen Gebäude unentgeltlich übertragen. In diesem Gebäude befanden sich mehrere nicht parifizierte Woh...