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Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Ermittlungsmaßnahmen; Grundrechtsverletzung; Vorratsdatenspeicherung; Staats-/Bundestrojaner; Sicherstellung; Überwachung von Nachrichten
§§ 5, 109–111, 134–136 StPO; Art 8 EMRK
Bauer-Raschhofer, Der Einfluss der Grundrechte auf die Gesetzgebung im Strafprozessrecht, JSt 2023, 312
Das Strafrecht steht in untrennbarem Zusammenhang mit dem Verfassungsrecht. Denn bei der Aufklärung von Straftaten wird in der Regel zwangsläufig in die Grundrechte Einzelner eingegriffen. Wie intensiv Ermittlungsmaßnahmen in diese Rechte eingreifen dürfen, ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen dem Interesse der Allgemeinheit an der Aufklärung von Straftaten auf der einen Seite und den individuelS. 256 len Interessen der davon betroffenen Person auf der anderen Seite. Nicht immer gelingt dem Strafgesetzgeber jedoch die Nominierung verhältnismäßiger und daher grundrechtskonformer Ermittlungsmaßnahmen.