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Neue Verordnungen für Kryptowerte und Geldtransfers
Zwei am beschlossene Verordnungen werden das Wirtschaftsleben im Hinblick auf Kryptowerte weiter verrechtlichen: die MiCA (Markets in Crypto-Assets) und die 3. Geldtransfer-VO.
Die MiCA ist Teil des Digital Financial Package und reguliert erstmals – aber durchaus in Anlehnung an die MiFIR und die MiFID – die Anforderungen an das öffentliche Angebot und die Zulassung zum Handel auf einer Handelsplattform für Kryptowerte sowie die Anforderungen für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen. Aus strafrechtlicher Sicht von Interesse sind dabei insbesondere die davon mitumfassten Bestimmungen zu Maßnahmen zur Verhinderung von Insidergeschäften, unrechtmäßiger Offenlegung von Insiderinformationen sowie Marktmanipulation iZm Kryptowerten. Zentrale Bestimmung ist die Legaldefinition des Kryptowerts als „digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann“. Im Unterschied zu früheren europarechtlichen Legaldefinitionen für virtuelle Währungen wird hier nicht an normative oder wirtschaftliche, sondern allein an technische Merkmale angeknüpft. Au...