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Das Recht auf Akteneinsicht im verwaltungsbehördlichen und gerichtlichen Finanzstrafverfahren (Teil I)
Dieser Beitrag gibt (in zwei Teilen) einen vergleichenden Überblick über die Voraussetzungen für die Gewährung, den Umfang und die gesetzlich normierten Gründe für die Versagung der Akteneinsicht im verwaltungsbehördlichen und gerichtlichen Finanzstrafverfahren. Neben der zentralen Norm des § 79 FinStrG werden auch Aussagen im aktuellen Erlass des BMF zur Akteneinsicht gemäß § 90 BAO vom behandelt. Ziel dieses Beitrags ist es sohin, aktuelle Überlegungen hinsichtlich eines der elementarsten prozessualen Grundrechte zur Sicherstellung des Parteiengehörs und zur Gewährleistung einer umfassenden Verteidigungsgrundlage im Finanzstrafverfahren darzulegen.
1. Allgemeines
Mit der Ausübung des Rechts auf Akteneinsicht als eines der wesentlichsten Rechte prozessualer Natur sowohl im Abgaben- als auch im Finanzstrafverfahren gewinnt die antragslegitimierte Person Kenntnis der Inhalte ihres Steuer- bzw Finanzstrafakts. Durch diese Kenntniserlangung nach Bereitstellung des Aktenmaterials durch die jeweils zuständige Behörde wird dem Recht auf Parteiengehör als Ausfluss des Fair-Play-Prinzips iSd Art 6 EMRK und dem Rechtsschutzinteresse der antragslegitimierten Person umfassend Rechnung getragen.
Dem Recht auf Akteneinsicht i...