Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Der Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten
Am wurde die Richtlinie (EU) 2023/977 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI des Rates beschlossen. Die Richtlinie bezweckt einen angemessenen und raschen Austausch sachdienlicher Informationen zwischen den zentralen Kontaktstellen bzw den zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der EU.
1. Einleitende Bemerkungen
Im Bereich der Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der EU wurde mit der Richtlinie (EU) 2023/977 ein Schritt zur Weiterentwicklung der polizeilichen Zusammenarbeit gesetzt. Die Zusammenarbeit bezieht sich auf den Austausch sachdienlicher Informationen über Straftaten und kriminelle Aktivitäten zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung von Straftaten. Darunter fallen auch Finanzvergehen. Die Richtlinie soll Art 39 und 46 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) ersetzen.
Mit Wirkung vom wird der Rahmenbeschluss 2006/960/JI des Rates vom über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaa...