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Transparenzgebot: Klausel zur Änderung von AGB.
https://doi.org/10.47782/oeba202310074801
Eine Klausel, mit der Verbraucher ua der Änderung von AGB zustimmen, ist intransparent, wenn den Verbrauchern dadurch kein klares und umfassendes Bild davon vermittelt wird, in welchen Punkten sich die AGB konkret ändern. Letzteres ist dann der Fall, wenn Verbraucher über die in der Klausel enthaltenen Hyperlinks nur zu einer Gesamtfassung der neuen AGB sowie zu einer beispielhaften Auflistung von mit der „Aktualisierung“ verbundenen Änderungen gelangen.
Aus der Begründung:
[1] Der Kl ist ein gem § 29 Abs 1 KSchG klagebefugter Verband. Die Bekl betreibt einen Messenger-Dienst, den sie (auch) in Ö anbietet. Anfang 2021 ließ sie ihren Nutzern bei Aufruf der Anwendungen folgende Mitteilung zur „Aktualisierung der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie“ samt „Zustimmen“-Button zukommen (Klausel 1; Hyperlinks unterstrichen):
„Diese Aktualisierung erweitert unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzrichtlinie um zusätzliche Informationen bspw dazu, wie du mit Unternehmen chatten kannst, wenn du das möchtest […]
Die Nutzungsbedingungen sind ab gültig. Bitte stimme diesen Bedingungen zu, um ... nach ...