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AGB: Zulässige Vereinbarung der Teilamortisation beim Restwertleasing
https://doi.org/10.47782/oeba202306046001
Beim Teilamortisationsleasing (Restwertleasing) ist die angestrebte volle Amortisation dadurch gewährleistet, dass neben der Summe der Leasingraten auch der erwartete oder kalkulierte Restwert des Leasingguts eine maßgebende Rolle spielt.
Sachlich gerechtfertigt und daher wirksam ist eine Vereinbarung in Leasing-AGB, wonach der Leasinggeber dem Leasingnehmer das Restwertrisiko nur „bei deutlicher Über- oder Unterschreitung der vereinbarten Laufleistung am Vertragsende (mehr als 25% oder mindestens 10.000 km bei PKW)“ abnimmt.
Aus den Entscheidungsgründen:
s[1] Der Kl schloss mit der Bekl einen Leasingvertrag über einen PKW mit einer Laufzeit von 4 Jahren ab. In diesem als „Nutzenleasing (Übernahme des Restwertrisikos durch den LG unter den Voraussetzungen gem Punkt XIII.1 der AGB)“ bezeichneten Vertrag verpflichtete er sich zur Zahlung einer monatlichen Leasingrate von € 661,22. Der Anschaffungswert des Fahrzeugs wurde mit € 51.480 und der „(kalkulatorische) Restwert lt. Punkt XIV [unstr und erkennbar gemeint: XIII; Anm] der AGB“ mit € 23.645,68 angegeben. Es war ein „Kilometersatz“ von € 0,257 vorgesehen. Als Ka...