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immo aktuell 1, Februar 2022, Seite 54

Zur Bestimmtheit des Begehrens für die zwangsweise Durchsetzung von Sanierungsarbeiten gegenüber einem Wohnungseigentümer

immo aktuell 2022/9

§ 16 WEG; § 7, 355 EO

Im (wohnrechtlichen) Außerstreitverfahren sind an die Bestimmtheit des Begehrens keine allzu strengen Anforderungen zu stellen. Allenfalls hat das Gericht den Antragsteller im Zug des Verfahrens ausgehend von gewonnenen Beweisergebnissen zur Präzisierung anzuleiten und eine exekutierbare Entscheidung im Rahmen des weiten Begehrens zu treffen.

Sachverhalt: [1] Das Erstgericht verpflichtete die Antragsgegnerin als Miteigentümerin einer Liegenschaft, die Sanierung der Wasserschäden in der Tiefgarage und die Behebung deren Ursache auf den ihr zuzuordnenden Liegenschaftsanteilen zu dulden und Sachverständigen und/oder Professionisten nach Ankündigung Zutritt zu gewähren.

[2] Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Antragsgegnerin nicht Folge […].

Der OGH wies den außerordentlichen Revisionsrekurs der Antragsgegnerin zurück.

Rechtliche Beurteilung: […] [4] 1.1 Im (wohnrechtlichen) Außerstreitverfahren sind an die Bestimmtheit des Begehrens keine allzu strengen Anforderungen zu stellen (RIS-Justiz RS0070562). Allenfalls hat das Gericht den Antragsteller im Zug des Verfahrens ausgehend von gewonnenen Beweisergebnissen zur Präzisierung anzuleiten (5 Ob 169/19...

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