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Eine nationale Verfahrensregelung, die dem Vollstreckungsgericht keine Möglichkeit zur Überprüfung eines einen Exekutionstitel darstellenden Verbrauchervertrages hinsichtlich seiner Missbräuchlichkeit gewährt, solange der Verbraucherin noch die Möglichkeit zur Einleitung eines ordentlichen Verfahrens offensteht, in dem das Vollstreckungsverfahren entgegen einer Sicherheitsleistung ausgesetzt werden könnte, verstößt gegen Artt 6 Abs 1 und 7 Abs 1 RL 93/13/EWG, sofern die Sicherheitsleistung ihrer Höhe nach dazu geeignet ist, die Verbraucherin von der Inanspruchnahme der Rechtsschutzmöglichkeit abzuhalten
https://doi.org/10.47782/oeba202301007101
Vorlage zur Vorabentscheidung – RL 93/13/EWG – Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen – Äquivalenzgrundsatz – Effektivitätsgrundsatz – Verfahren zur Zwangsvollstreckung aus einem Leasingvertrag, der einen vollstreckbaren Titel darstellt – Vollstreckungsbeschwerde – Nationale Regelung, die es dem mit dieser Beschwerde befassten Gericht nicht gestattet, die Missbräuchlichkeit der Klauseln eines Vollstreckungstitels zu prüfen – Befugnis des Vollstreckungsgerichts, die etwaige Missbräuchlichkeit einer Klausel von Amts wegen zu prüfen – Bestehen eines ordentlichen Rechtsbehelfs, der die Kontrolle der Missbräuchlichkeit dieser Klauseln ermöglicht – Erfordernis einer Sicherheitsleistung für die Aussetzung des Vollstreckungsverfahrens;
Art 6 Abs 1 und Art 7 Abs 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen sind dahin auszulegen, dass sie nationalen Rechtsvorschriften entgegenstehen, die es dem Vollstreckungsgericht, das mit einer Vollstreckungsbeschwerde befasst ist, nicht gestatten, von Amts wegen oder auf Antrag des Verbrauchers die Missbräuchlichkeit der Klauseln eines Vertra...