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Finale FMA-Mindeststandards für die BWG-Compliance veröffentlicht
Die FMA hat am die finalen FMA-Mindeststandards für die BWG-ComplianceS. 24 gem. § 39 Abs. 6 BWG veröffentlicht.
Im Vergleich zum Entwurf wurden an mehreren Stellen Änderungen vorgenommen bzw. Aufgaben näher präzisiert. Wesentliche Adaptierungen im Vergleich zur Entwurfsversion lassen sich zusammenfassend wie folgt darstellen:
Klarstellung, dass die Mindeststandards alle Kreditinstitute, Finanzinstitute und Zweigstellen betreffen, Kapitalanlagegesellschaften jedoch von der Anwendung des § 39 Abs. 6 BWG ausgenommen sind. (Rn. 5)
Ergänzung, dass das im Rahmen einer Risikoanalyse ermittelte BWG-Compliance-Risiko für die individuelle Situation des Kreditinstituts im Einzelfall zu beurteilen ist. (Rn. 10)
Basis für die Ausgestaltung des BWG-Compliance Risikos ist die durchzuführende Risikoanalyse/-bewertung. (Rn. 12)
Die Grundsätze und Verfahren der BWG-Compliance beschreiben den Prozess der laufenden Identifizierung und Bewertung (neuer) anwendbarer Vorschriften. Gleichzeitig stellen diese Grundsätze und Verfahren dar, wie überwacht wird, ob BWG-Compliance-Risiken im Rahmen der Tätigkeiten des Kreditinstituts durch die jeweiligen Fachbereiche ausreichend berücksichtigt werden. (Rn. 13)
Die Anforderung, dass die Compliance-Funktion...