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GRC aktuell 4, Dezember 2021, Seite 137

Zufallsentscheidungen der Compliance

Thomas Schneider

Begründet ein Compliance-Officer seine Entscheidung mit „zufällig ausgewählt“, wäre Kopfschütteln noch eine leichte Reaktion. Nachvollziehbar wirkt eine solche Entscheidung nicht. Dennoch: es gibt Situationen, in denen die Compliance den Zufall als Entscheidungskriterium einsetzen sollte.

1. Zufälle im Wirtschafsleben

Zufälle gehören zum Leben, auch zum Wirtschaftsleben. Unabänderlich, gleichwohl ärgerlich erscheint diese Realität. Da Zufälle Ereignisse ohne objektive Ursache sind, bestehen keine Möglichkeiten, den Zufall vollständig auszuschalten, ebenso kann aus zufälligen Ereignissen kaum gelernt werden. Unternehmen versuchen den Zufall auszuschalten, zumindest zu begrenzen. Mit großem Aufwand werden Erklärungen gesucht, um doch eine objektive Ursache zu finden. Mittels statistischer Instrumente werden große Datenmengen in Bezug zueinander gesetzt, um Zusammenhänge zu finden. Korrelationen, schlichte statistische Zusammenhänge werden sich immer finden lassen, womit nicht nachgewiesen wird, dass eine Kausalität, eine Beziehung zwischen Ursache und Wirkung, besteht.

Sind alle Maßnahmen vergeblich, wird versucht die Auswirkungen zu begrenzen, wozu Instrumente des Risikomanagements ein...

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