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Abmilderung der kalten Progression
Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert werden (Teuerungs-Entlastungspaket Teil II), BGBl I 2022/163.
Mit dem Teuerungs-Entlastungspaket Teil II werden im Einkommensteuerrecht erstmals Regelungen zur Inflationsanpassung verankert, die der sogenannten kalten Progression (Erhöhung der Steuerlast durch fehlende Anpassung des Steuersystems an die Preissteigerungsraten) entgegenwirken sollen. Dies erfolgt in zwei Stufen:
1. Ab dem Kalenderjahr 2024 werden die Grenzbeträge, die für die Anwendung der Steuersätze bis 1 Mio Euro maßgebend sind, und die steuerlichen Absetzbeträge (mit Ausnahme des Kinderabsetzbetrags) samt zugehöriger Einschleif- und Zuverdienstgrenzen sowie Sozialversicherungsrückerstattung jährlich automatisch um zwei Drittel der Inflationsrate angepasst. Die dafür heranzuziehende Inflationsrate ist im der Anpassung vorhergehenden Kalenderjahr zu ermitteln und errechnet sich aus dem Durchschnitt der Inflationsraten für die Kalendermonate Juli des vorangegangenen Kalenderjahres bis Juni des laufenden Kalenderjahres.
Das BMF hat die für das Folgejahr angepassten Beträge jeweils bis 31. 8. des laufenden Kalenderjahres mit Verordnung kundzumachen.
S. 433 Die geschilderte Anpa...