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Erlöschen eines Veräußerungs- und Belastungsverbots
2707. https://doi.org/10.47782/oeba202011081901
§ 364c AGBG; § 94 GBG
Eine Zustimmung zum Verkauf einer Liegenschaft unter Vorbehalt des Fortbestands eines Veräußerungs- und Belastungsverbots ist rechtlich nicht möglich.
Aus der Begründung:
Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens ist das Begehren auf Einverleibung des Eigentumsrechts aufgrund eines Schenkungsvertrags zwischen dem derzeitigen Liegenschaftseigentümer und seinem Sohn, dem ASt. Der nach § 364c ABGB Verbotsberechtigte ist dem Vertrag beigetreten und hat seine Zustimmung zur Einverleibung des Eigentumsrechts für den Geschenknehmer erklärt, wobei das Veräußerungs- und Belastungsverbot weiterhin bestehen bleiben soll.
Das ErstG wies den Antrag ab.
Das RekG bestätigte dies und ließ den ordentlichen Revisionsrekurs nicht zu.
Der ao Revisionsrekurs zeigt keine erheblichen Rechtsfragen auf.
1. Nach stRsp des FachSen (RS0060885; RS0015101) ist eine Zustimmung zur Veräußerung „unter Fortbestand“ des zugunsten des Erklärenden eingetragenen Belastungs- und Veräußerungsverbots nicht als Aufgabe des Rechts zu verstehen. Eine Zustimmung vorbehaltlich der Aufrechterhaltung des Verbots ist daher rechtlich nicht möglich (5 Ob 100/00t; Oberhammer in Schwimann/Kodek4 § 364c Rn 25; Ho...