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iFamZ 3, Juli 2020, Seite 176

Pensionierung des Unterhaltspflichtigen – Umstandsklausel beim nachehelichen Unterhalt

iFamZ 2020/102

§ 914 ABGB

Die Festlegung der Determinanten für den nachehelichen Unterhalt unterliegt der Umstandsklausel. Wurde im Rahmen eines Vergleiches eine genaue Relation zwischen dem Einkommen und der Unterhaltshöhe festgelegt, so ist diese zu beachten. Bestehen Zweifel, so sind der Wille der Parteien und die Vergleichsrelation nach den Auslegungskriterien des § 914 ABGB zu beurteilen.

(…) Jede Unterhaltsvereinbarung unterliegt der Umstandsklausel, sodass wesentliche Änderungen der Verhältnisse auf Antrag zu einer Neufestsetzung des Unterhaltsanspruchs führen (RS0018984). Ändern sich mehrere Bemessungsparameter (…), hat regelmäßig eine von den Vergleichsrelationen losgelöste Neubemessung des Unterhalts zu erfolgen (RS0047471 [T12]; vgl auch RS0105944), es sei denn, aus der nach den Auslegungskriterien des § 914 ABGB zu ermittelnden Absicht der Parteien ergibt sich, dass die im Vergleich festgelegte Relation zwischen Einkommen und Unterhaltshöhe auch künftig nicht vernachlässigt werden soll (RS0047471 [T8, T 13]).

(…) In dem (…) abgeschlossenen Vergleich haben die Streitteile nicht nur den laufenden Unterhaltsanspruch der Beklagten festgelegt, sondern eine ausdrückliche Regelung für die Zeit, a...

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