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immo aktuell 5, Oktober 2019, Seite 211
Umsatzsteuer bei Wohnungsvermietung ab 1. 11. 2018
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Bemessungsgrundlage | USt | Anmerkung |
Vermietung zu Wohnzwecken, inkl Studentenheime | 10 % | Wenn grundsätzlich Wohnzwecken dienend, auch wenn teilweise für
andere Zwecke verwendet. |
Beherbergung und Camping | 10 % | Inkl ortsübliches Frühstück bzw Camping-Nebenleistungen bei
einheitlichem Entgelt. |
Unselbständige Nebenleistungen | 10 % | Auch dazugehörige Nebenräume (zB Keller, Dachboden, Waschküche,
Balkon etc), ausgenommen Möbel und Lieferung von Wärme. |
Vermietung von beweglichen
Einrichtungsgegenständen im Rahmen von Wohnungsvermietung | 20 % | Wenn mit dem Grundstück nicht fest verbunden (ohne Wertminderung
vom Gebäude trennbar), ausgenommen, wenn von untergeordneter Bedeutung. |
Vermietung von Fahrzeugabstellplätzen | 20 % | Stellt keine unselbständige Nebenleistung zur Wohnungsvermietung
dar. |
Lieferung von Wärme (auch als
Nebenleistung) | 20 % | Jede Form von Energie, die für Zwecke der Regulierung der
Raumtemperatur abgegeben wird. |
Finanzierungsbeiträge | 10 % | Im Ausmaß der jährlichen Verwohnung in Höhe einer 1%igen
Abschreibung. |
Vermietung an Diplomaten, Botschaften, Konsulate |