Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Mietzins – keine Rügeobliegenheit bei Unternehmensgründung
immo aktuell 2019/59
Ist der Mietvertragsabschluss ein Gründungsgeschäft eines angehenden Unternehmers, dann ist eine Mietzinsüberprüfung auch ohne unverzügliche Rüge des (künftigen) Unternehmers erlaubt.
Sachverhalt: Gegenstand des Verfahrens ist die Überprüfung des Hauptmietzinses für die von der Antragstellerin im Haus der Antragsgegnerin gemieteten Ordinationsräume. Im Revisionsrekursverfahren ist nur mehr die Frage strittig, ob die Antragstellerin iSd § 16 Abs 1 Z 1 MRG rügepflichtig gewesen wäre oder die Anmietung der Ordination noch ein Gründungsgeschäft iSd § 1 Abs 3 KSchG war.
Das Erstgericht verneinte eine Rügepflicht der Antragstellerin und stellte „die Unwirksamkeit des vereinbarten monatlichen Hauptmietzinses“ in einem näher bezeichneten Umfang fest. Der Rekurs der Antragsgegnerin blieb erfolglos.
Der OGH wies den Revisionsrekurs der Antragsgegnerin zurück.
Rechtliche Beurteilung: Nach gesicherter Rechtsprechung (RS0109568) sind die Unternehmerbegriffe in § 1 KSchG und § 16 Abs 1 Z 1 letzter Satz MRG gleichzusetzen, sodass ein Mietvertragsabschluss, der Gründungsgeschäft eines angehenden Unternehmers ist, eine Mietzinsüberprüfung nach Maßgabe des § 16 Abs 1 Z 1 MRG iVm § 37 Abs 1 Z 8 MRG auch ohne unverzügliche Rüge des (künftigen) Unternehmer...