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FMA veröffentlicht Entwurf des Rundschreibens „Interne Organisation zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“
Am veröffentlichte die FMA einen Rundschreiben-Entwurf zum Thema „Interne Organisation zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“. Es soll das „Rundschreiben zum Geldwäschereibeauftragten zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“, das in seiner Ursprungsfassung 2012 veröffentlicht worden war, ersetzen.
Das Rundschreiben soll Verpflichteten nach dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) als Anleitung zur Einrichtung von organisatorischen Rahmenbedingungen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten, Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie zur Anwendung (gruppenweiter) Strategien, Verfahren und Kontrollen dienen.
Inhaltlich befasst sich das Dokument primär mit der Funktion des Geldwäscherei-beauftragten (GWB), der gemäß § 23 Abs. 3 FM-GwG einzurichten ist. Der GWB ist dem gesamten Leitungsorgan gegenüber verantwortlich und hat diesem direkt – d.h. ohne Zwischenebenen – zu berichten.
Zur Aufgabe des GWB gehört die Sicherstellung der Einhaltung der Sorgfaltspflichten gemäß FM-GwG, der Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und zur Aufhebung de...