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ÖBA 9, September 2018, Seite 661

Verjährungsrechtliche Trennungsthese: Abgrenzung eigenständiger Beratungsfehler

§ 1489 ABGB

Die gesonderte Verjährung mehrerer Beratungsfehler setzt voraus, dass sie als eigenständige, den geltend gemachten Anspruch begründende Pflichtverletzungen zu qualifizieren sind. Ob das der Fall ist, ist in erster Linie nach engen inhaltlichen Gesichtspunkten zu beurteilen, nämlich danach, ob die Aufklärungsfehler einen engen inhaltlichen Bezug zueinander haben.

Aus der Begründung:

1.1. Die gesonderte verjährungsrechtliche Anknüpfung an einen von mehreren Beratungsfehlern hat zur Voraussetzung, dass der behauptete Beratungsfehler tatsächlich als eine eigenständige, den geltend gemachten Anspruch begründende Pflichtverletzung zu qualifizieren ist. Ob die mangelhafte oder fehlende Aufklärung über einen Umstand eine eigenständige, von anderen abgrenzbare Pflichtverletzung oder bloß einen Aspekt und unselbständigen Bestandteil einer einzigen Pflichtverletzung darstellt, ist in erster Linie nach inhaltlichen Gesichtspunkten zu beurteilen. Weist die unterbliebene Aufklärung über einen Umstand einen engen inhaltlichen Bezug zu einer ebenfalls unterbliebenen oder fehlerhaften Aufklärung über einen anderen Umstand auf, rechtfertigt es dieser Zshg, beide Aufklärungs...

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