Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ÖBA 6, Juni 2017, Seite 373

Ministerialentwurf zum Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz

Am wurde der Ministerialentwurf (ME) zum Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) veröffentlicht. Durch das Gesetz sollen die 4. Geldwäscherichtlinie (RL 2015/849/EU) und die Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des Zugangs von Steuerbehörden zu Informationen zur Bekämpfung der Geldwäsche in nationales Recht umgesetzt werden. Im ME finden sich ua auch Änderungen des FM-GwG, des BWG, des Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetzes (ZGVG), des Zentralverwahrer-Vollzugsgesetzes (ZvVG) und des BörseG 1989.

Durch das WiEReG wird ein Register geschaffen, in dem die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Trusts eingetragen werden. Dadurch sollen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung vermieden werden. Als wirtschaftliche Eigentümer werden jene natürlichen Personen qualifiziert, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle ein Rechtsträger steht. Dies ist zB der Fall, wenn jemand über 25% der Anteile an einer Gesellschaft hält. Kann keine Person als wirtschaftlicher Eigentümer ermittelt werden, werden die Mitglieder der obersten Führungsebene eines Rechtsträgers als wirtschaftliche Eigentümer festgestellt. Rechtsträger müssen die Identität des wirtschaftlichen Eigentümers feststellen und diese jährlic...

Daten werden geladen...