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Unzulässigkeit des Auftrags an einen Elternteil zur monatlichen Übermittlung eines Alkoholscreenings
iFamZ 2020/85
§ 181 ABGB, § 107 Abs 3 AußStrG
Die Anordnung anderer als in § 107 Abs 3 Z 1 bis 5 AußStrG angeordneter Maßnahmen ist angesichts ihrer demonstrativen Aufzählung grundsätzlich zulässig. Andere geeignete Maßnahmen müssen allerdings sowohl nach ihrer Art und ihrem Umfang als auch in ihrer Qualität den gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen gleichwertig sein. Diese betreffen Maßnahmen, die (im weiteren Sinn) der Beratung bzw Schulung, der Streitschlichtung oder der Verhinderung einer (unzulässigen) Verbringung des Kindes ins Ausland dienen sollen.
S. 150Hingegen kann die Vornahme von Alkoholtestungen nicht nach § 107 Abs 3 AußStrG angeordnet werden.
Die Obsorge über das vier Jahre alte Kind steht der Mutter zu. Der Vater ist gestorben.
Die Mutter ist mit Einschränkungen erziehungsfähig. Bei ihrem Sohn handelt es sich um ein aufgewecktes, psychisch unauffälliges Kind. Zwischen ihm und seiner Mutter besteht eine sichere Bindung und ein inniges Verhältnis. Die Mutter geht feinfühlig auf die Bedürfnisse des Kindes ein.
Die Mutter leidet an einer Opiatabhängigkeit bei Substitution mit Methadon. Zuletzt war sie psychisch deutlich belastet, ihr Zustand ist im Allgemeinen aber stabil. Sie trinkt manchmal am Abend Alkohol (zweimal wöchentlich zwei Gläser W...