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Spezialfragen zur gesetzeskonformen Einrichtung von HinweisgeberInnensystemen
Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) verpflichtet Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Sektors mit mehr als 50 Beschäftigten, interne HinweisgeberInnensysteme einzurichten. Für die gesetzeskonforme Einrichtung dieser Systeme sind sowohl datenschutzrechtliche als auch arbeitsrechtliche Themen zu beachten, insbesondere da voraussichtlich vorwiegend ArbeitnehmerInnen als Hinweisgebende tätig werden. Relevant für die Einrichtung der HinweisgeberInnensysteme ist weiters, wer geschützt ist und welche Schutzmaßnahmen das HSchG umfasst. Die wesentlichen Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen, werden im Folgenden beantwortet.
1. Allgemeines zur Einrichtung eines HinweisgeberInnensystems
Am trat in Österreich das HinweisgeberInnenschutzgesetz (im Folgenden: HSchG) in Kraft. Damit wurde die EU-Whistleblower-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebenden mit über einem Jahr Verspätung in nationales Recht umgesetzt. Die Einführung interner Meldesysteme ist nunmehr gesetzliche Pflicht. Doch was bedeutet das für Organisationen konkret?
1.1. Wer muss Meldestellen einrichten?
Verpflichtete nach dem HSchG sind Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts mit 50...