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Die Tücken der Hauptwohnsitzbefreiung
Ausgewählte Rechtsprechung zu einzelnen Fragestellungen
Der private Verkauf von Eigenheimen und Eigentumswohnungen ist unter bestimmten Voraussetzungen von der Immobilienertragsteuer befreit, wenn der Veräußerer an dieser Adresse für eine gewisse Zeit seinen Hauptwohnsitz hatte. Lediglich auf die polizeiliche Meldung als Nachweis für das Vorliegen eines Hauptwohnsitzes abzustellen, kann im Einzelfall zu falschen Ergebnissen führen. Im Detail ergeben sich zahlreiche Fragestellungen, die in der Folge überblicksartig dargestellt werden.
1. Anwendungsbereich
Für die Anwendung der Hauptwohnsitzbefreiung gibt es zwei unterschiedliche Tatbestände:
Wird das Eigenheim oder die Eigentumswohnung unmittelbar nach der Anschaffung oder Herstellung bis zur Veräußerung als Hauptwohnsitz bewohnt, dann ist es ausreichend, wenn an dieser Adresse der Hauptwohnsitz für zwei Jahre bestanden hat (§ 30 Abs 2 Z 1 lit a EStG).
Hat die Wohnung nicht durchgehend als Hauptwohnsitz gedient, ist ein Hauptwohnsitz für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Verkauf erforderlich (§ 30 Abs 2 Z 1 lit b EStG). Diese Alternative kommt zB zur Anwendung, wenn die als Hauptwohnsitz verwendete Wohnung zwischenzeitlich vermietet wird oder leer steht.
Grundsätzlich ist die Anwendung der Hau...