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Zum Zusammenhang zwischen Widmungsänderung und (notwendigen) baulichen Änderungen
immo aktuell 2021/18
Rechtliche Beurteilung: [1] Nach Bewilligung der Umwidmung des Wohnungseigentumsobjekts der Antragsteller (von Gastlokal auf Wohnung) sowie der Änderung der Außenfassade ist Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens nur mehr a) die Herstellung eines Deckendurchbruchs zwischen Wohnungseigentumsobjekt und dessen Zubehör-Keller samt Errichtung einer Innenstiege und b) die Installation einer Fußbodenheizung. Das Rekursgericht wies den Antrag auf Ersetzung der Zustimmung (§ 16 WEG) insoweit ab, bewertete den Entscheidungsgegenstand mit 10.000 € übersteigend und ließ den Revisionsrekurs nicht zu.
[2] Der außerordentliche Revisionsrekurs der Antragsteller zeigt keine erhebliche Rechtsfrage auf.
[3] 1.1 Bei der Beurteilung der in § 16 Abs 2 WEG normierten negativen und positiven Voraussetzungen sind alle in Betracht kommenden Umstände der Interessenbeeinträchtigung und die Änderungen in ihrer Gesamtheit zu berücksichtigen (RIS-Justiz RS0109643; RS0083309; 5 Ob 38/19b mwN).
[4] 1.2 Wenn der änderungswillige Wohnungseigentümer – wie hier die beiden Antragsteller – nicht alleine die Genehmigung einer Widmungsänderung, sondern zugleich die Genehmigung entsprechender baulicher Änderungen bege...