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ÖBA 5, Mai 2015, Seite 333

Basisprospekt, endgültige Bedingungen und Prospektnachtrag – zu EuGH C-359/12 (Timmel)

Christian Zib

Nicht immer ist die Rechtslage nach einer Vorabentscheidung des EuGH klarer als vorher. Das Urteil in der Rs Timmel (C-359/12) auf Vorlage des HG Wien hat für Daueremissionen von Nichtdividendenwerten große Unsicherheit über das Verhältnis zwischen Basisprospekt, endgültigen Bedingungen und Prospektnachtrag ausgelöst.

In a recent decision, the Court of Justice raised questions about the relationship between base prospectus, final terms and a supplement to the prospectus. The decision is of special importance for non-equity securities issued in a continuous or repeated manner.

S. 333Basisprospekt, endgültige Bedingungen und Prospektnachtrag – zu EuGH C-359/12 (Timmel)

Stichwörter: Vorabentscheidung, Prospektrichtlinie 2003/71/EG, Prospektverordnung (EG) Nr. 809/2004, Basisprospekt, endgültige Bedingungen, final terms, Prospektnachtrag, Prospektveröffentlichung.

JEL-Classification: G 24, K 12, K 23.

1. Problemstellung

Der wenig konkreten Fassung des Urteils entspricht seine meist kurze Darstellung in der Literatur: Zwischen Billigung des Basisprospekts und Veröffentlichung der endgültigen Bedingungen treffe den Emittenten eine verschärfte Nachtragspflicht; er müsse einen zu billigenden Nachtrag ...

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