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ÖBA 5, Mai 2015, Seite 315

Initiativantrag zum Erlass eines Alternativfinanzierungsgesetzes

Am wurde im Nationalrat ein Initiativantrag zum Erlass eines Alternativfinanzierungsgesetzes (AltFG) eingebracht. Damit sollen alternative Finanzierungsformen, wie insbesondere Crowdfunding, rechtlich erfasst und geregelt werden. Von dem Antrag sind auch Internetplattformen, die Emittenten und Anleger zusammenführen, erfasst. Der Entwurf sieht auch Novellierungen des Kapitalmarktgesetzes (KMG) und des Alternative Investmentfonds Manager-Gesetzes (AIFMG) vor, insbesondere für die Änderung der Schwellenwerte für die Prospektpflicht und die Einführung eines neuen, vereinfachten Prospektschemas.

Emittenten im Sinne dieses Initiativantrages sind natürliche oder juristischeS. 316 Personen, die ein Unternehmen betreiben oder betreiben wollen und kumulativ die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

weniger als 250 Mitarbeiter,

Jahresumsatz von höchstens EUR 50 Mio oder Jahresbilanzsumme von höchstens EUR 43 Mio,

mindestens 150 Anleger,

Finanzierung einer Wertschöpfung aus einer aktiven Tätigkeit.

Alternative Finanzinstrumente im Sinne dieses Gesetzesentwurfs sind Aktien, Anleihen, Geschäftsanteile an einer Genossenschaft, Genussrechte, stille Beteiligungen und qualifizierte Nachrangdarlehen ohne unbedingten Rückzahlu...

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