zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ÖBA 4, April 2015, Seite 253

Präzisierung des Pflichtenumfanges von Kreditinstituten nach §§ 40ff BWG

Besprechungsaufsatz zu VwGH Ro und Ro

Helmut Hegen

Der Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom , GZ Ro 2014/02/0020 und GZ Ro 2014/02/0043 praxisrelevante Klarstellungen zum Pflichtenumfang von Kreditinstituten im Zusammenhang mit den Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung vorgenommen.

In his ruling of October 10th 2014, file numbers Ro 2014/02/0020 and Ro 2014/02/0043, the Verwaltungsgerichtshof clarified the scope of obligation of credit institutions in connection with their due diligence regarding money laundering and terrorist financing.

Stichwörter: Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Feststellung und Überprüfung der Identität, Registerauszug, Firmenbuchauszug, Handelsregisterauszug, Aktualität, Verjährung, Feststellung der Identität vertretungsbefugter Personen, Vertretungskette, Überwachung der Geschäftsbeziehung, Verdachtsmeldung, Unverzüglichkeit, Bearbeitungszeit, Recherchen.

JEL-Classification: G 21, K 22, K 23.

1. Zur Frage, welche Dokumente für den Nachweis der Existenz ausländischer juristischer Personen heranzuziehen sind

Der VwGH hat ausgeführt, dass das Kreditinstitut bei ausländischen juristischen Personen zunächst zu prüfen hat, welche Dokumente in dem ...

Daten werden geladen...