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ÖBA 4, April 2015, Seite 238

ESMA veröffentlicht Bericht zur Best Execution nach MiFID I

Am veröffentlichte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) einen Bericht zur Best Execution nach der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Richtlinie 2004/39/EG – „MiFID I“).

Das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 („WAG 2007“), mit dem die MiFID I in nationales Recht umgesetzt wurde, sieht vor, dass Wertpapierfirmen oder Banken ua bei der Ausführung von Aufträgen für den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten eine Durchführungspolitik („Best Execution Policy“) festlegen müssen, um sicherzustellen, dass Wertpapierdienstleistungen in gleichbleibender Qualität erbracht werden und das bestmögliche Ergebnis für den Kunden erzielt wird.

Bei der Erstellung der Durchführungspolitik sind alle zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses bedeutsamen Aspekte – insbesondere der Kurs, die Kosten, die Schnelligkeit, die Wahrscheinlichkeit der Ausführung und der Abwicklung sowie die Art des Auftrages – zu berücksichtigen.

Die ESMA hat überprüft, wie die nationalen Aufsichtsbehörden die Einhaltung der MiFID I-Bestimmungen zur bestmöglichen Durchführung von Dienstleistungen („Best Execution“) durch die Wertpapierfirmen überwachen. Die Begutachtung wurde auf der Grun...

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