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Reallast der Mietzins- und Heizkostenrente
iFamZ 2020/78
Die aus einem Übergabsvertrag resultierenden, bücherlich sichergestellten Leibrentenzahlungen oder Ausgedingeleistungen des geldunterhaltspflichtigen Elternteils sind nicht von der Unterhaltsbemessungsgrundlage abzuziehen; sie dienen der Vermögensbildung.