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iFamZ 3, Juli 2020, Seite 144

Reallast der Mietzins- und Heizkostenrente

iFamZ 2020/78

§ 231 ABGB

Die aus einem Übergabsvertrag resultierenden, bücherlich sichergestellten Leibrentenzahlungen oder Ausgedingeleistungen des geldunterhaltspflichtigen Elternteils sind nicht von der Unterhaltsbemessungsgrundlage abzuziehen; sie dienen der Vermögensbildung.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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