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EU-Ticker Finanzdienstleistungen Juli 2013
S. 655EU-Ticker Finanzdienstleistungen Juli 2013
1. Bankrecht und Finanzmarktstabilität
1.1. Bankenunion (Einheitlicher Aufsichtsmechanismus für Banken – SSM)
Status und nächste Schritte
Die Trilogverhandlungen Ende März 2013 brachten eine Einigung zur neuen Aufsichtsarchitektur. Die endgültige Abstimmung durch das EP erfolgt jedoch erst im September 2013, da das Parlament mit der EZB noch eine interinstitutionelle Vereinbarung abschließen will, die ua Kontrollbefugnisse, Dokumentenzugang, mehr Rechte der nationalen Parlamente etc regeln soll. Nach aktuellem Stand ist das Zustandekommen dieser Vereinbarung Bedingung für die Zustimmung des EP. Die neue europäische Aufsicht wird ein Jahr nach Beschlussfassung, also frühestens im Herbst 2014, die operative Tätigkeit aufnehmen. Parallel dazu entwirft die EZB bis Ende 2013 Leitlinien, die zB auch die operative Aufsichtspraxis im Verhältnis zu den nationalen Aufsichtsbehörden sowie beispielsweise die Finanzierung festlegen. Die KOM plant am ergänzend (als einen weiteren Pfeiler der Bankenunion) einen Vorschlag für einen EU-Abwicklungsmechanismus (unten 1.3.) vorzulegen.
Eckpunkte des Verhandlungsergebnisses:
Der ursprüngliche Zeitplan wur...