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ÖBA 1, Jänner 2013, Seite 2

EBA veröffentlicht RTS-Entwurf zur Anerkennung von Instituten als Gegenseitigkeitsgesellschaft, Genossenschaft oder ähnliche Einrichtung

Am eröffnete die EBA eine Konsultation mit Entwürfen technischer Regulierungsstandards (RTS) iZm Artikel 25 (2) (a) der CRR (Teil 2). Der RTS-Entwurf regelt Bedingungen, unter denen die zuständigen Behörden bestimmen können, dass eine im einzelstaatlichen Recht anerkannte Art von Unternehmen für die Zwecke des Artikel 25 der CRR als Gegenseitigkeitsgesellschaft, Genossenschaft oder ähnliche Einrichtung anerkannt werden können.

Ziel der RTS ist es, zu verhindern, dass Institutionen die spezifischen Eigenmittelanforderungen von Gegenseitigkeitsgesellschaften, Genossenschaften oder ähnlichen Einrichtungen anwenden, obwohl sie nicht die Eigenschaften aufweisen, die für den europäischen genossenschaftlichen Sektor typisch sind.

Der vorliegende Entwurf stellt den zweiten Teil einer Konsultation dar und soll in Verbindung mit dem am veröffentlichten ersten Teil des RTS-Entwurfs für Eigenmittel gelesen werden. Letztlich sollen die beiden Entwürfe zusammengeführt werden und damit ein weiterer Schritt zur Schaffung eines einheitlichen Regelwerks im Bereich der Eigenmittel gesetzt werden.

Weitere Konsultationspapiere zu den verbleibenden RTS für Eigenmittel werden voraussichtl...

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