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Konsultation der EBA zur Eignungsprüfung von Mitgliedern des Managements
Am hat die EBA ein Konsultationsdokument veröffentlicht, das die Eignung von Mitgliedern des Managements und von Schlüsselpersonal in Kreditinstituten thematisiert. Konkret präsentiert die EBA eine Reihe von Leitlinien, an denen sich Banken und zuständige Behörden bei der Eignungsprüfung („suitability assessment“) der relevanten Personengruppen zukünftig orientieren sollen. Die Konsultation dauert bis zum . Eine öffentliche Anhörung ist für geplant.
Hintergrund der Konsultation ist Artikel 11 (1) der Richtlinie 2006/48/EG, wonach Kreditinstitute von zumindest zwei geeigneten Personen geführt werden sollen. Aufgabe der EBA ist es in diesem Zusammenhang, Leitlinien für eine Eignungsprüfung zu entwerfen, um gewisse Mindeststandards in Hinblick auf den Prüfungsablauf, die Kriterien und die Anforderungen zu etablieren.
Laut EBA tragen schwache Governancestrukturen und die Vernachlässigung der Aufsichtspflichten durch das Management mit Schuld an der Finanzkrise. Die Leitlinien umfassen daher neben dem Management im engeren Sinne auch jene Personen, die in Kreditinstituten Aufsichtsfunktionen erfüllen (in Österreich bspw Aufsichtsratsmitglieder). Der Ansatz ents...