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EBA, ESMA und EIOPA publizieren zwei Berichte zu Geldwäsche
Der Gemeinsame Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, ESMA und EIOPA) veröffentlichte am zwei Berichte zur Implementierung der Dritten Geldwäscherichtlinie (2005/60/EC).
Der erste Bericht, „Report on the legal, regulatory and supervisory implementation across EU Member States in relation to the Beneficial Owners Customer Due Diligence requirements“, analysiert die gesetzliche, regulatorische und aufsichtsrechtliche Implementierung der Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Eigentümer, die Kredit- und Finanzinstitute aufgrund der Regelwerke für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einhalten müssen. Im Bericht werden Unterschiede in der Implementierung der Richtlinie und dadurch entstehende Lücken, die für kriminelle Zwecke missbraucht werden könnten, aufgezeigt.
Der zweite Bericht, „Report on the legal and regulatory provisions and supervisory expectations across EU Member States of Simplified Due Diligence requirements where the customers are credit and financial institutions“, gibt einen Überblick über die gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen der Dritten Geldwäscherichtlinie und skizziert die Erwartungen der Aufsichtsbehörden zur...