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ÖBA 6, Juni 2012, Seite 339

FMA veröffentlicht Rundschreiben zum Geldwäschebeauftragten

Die FMA veröffentlichte am ein „Rundschreiben zum Geldwäschebeauftragten zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“. Das vorliegende Rundschreiben behandelt die organisatorische Eingliederung des Geldwäschebeauftragten (GWB) im Unternehmen, seine Aufgaben und Kompetenzen, die Vereinbarkeit verschiedener Funktionen sowie die Auslagerung der Position beziehungsweise einzelner Aufgaben des GWB. Es wurde auf Empfehlung der Financial Action Task Force (FATF) erstellt und richtet sich an alle österreichischen Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute und Versicherungsunternehmen sowie an in Österreich tätige Unternehmen aus EWR-Mitgliedstaaten.

In Bezug auf die organisatorische Eingliederung betont das Rundschreiben, dass der GWB lediglich den Geschäftsleitern (bzw dem Vorstand) gegenüber direkt verantwortlich ist und diesem direkt zu berichten hat. Die Aufgabe des GWB ist es, die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung innerhalb des Unternehmens sicherzustellen. Um dieser Rolle gerecht werden zu können, muss der GWB mit entsprechenden Kompetenzen ausgestattet werden. Dazu zählen ...

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