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Vorabentscheidungsersuchen zur „Zahlscheingebühr“
§§ 3, 27 ZaDiG. Art 4, 52 Zahlungsdienste-RL 2007/64/EG
Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Ist Art 52 Abs 3 Zahlungsdienste-RL dahin auszulegen, dass er auch auf das Vertragsverhältnis zwischen einem Mobilfunkbetreiber als Zahlungsempfänger und seinen Privatkunden (Verbraucher) als Zahler Anwendung zu finden hat?
2. Sind ein vom Zahler eigenhändig unterschriebener Zahlschein bzw das auf einem unterschriebenen Zahlschein beruhende Verfahren zur Erteilung von Überweisungsaufträgen sowie das zur Erteilung von Überweisungsaufträgen im Onlinebanking (Telebanking) vereinbarte Verfahren als „Zahlungsinstrumente“ iSd Art 4 Z 23 und des Art 52 Abs 3 der Zahlungsdienste-RL anzusehen?
3. Ist Art 52 Abs 3 der Zahlungsdienste-RL dahin auszulegen, dass er der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften entgegensteht, die ein generelles und insb nicht zwischen verschiedenen Zahlungsinstrumenten differenzierendes Verbot der Erhebung von Entgelten durch den Zahlungsempfänger vorsehen?
Aus der Begründung:
I. Sachverhalt:
Die beklagte Partei ist ein Anbieter von Mobiltelefondienstleistungen. Sie schließt laufend mit Verbrauchern Telekommunikationsver...