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Zur Einkünftezurechnung eines Bankvorstandes bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise
§ 21 BAO, § 22 BAO, § 24 BAO, § 2 EStG
Zur einkommenssteuerrechtlichen Beurteilung von Zahlungen, die von der Konzernmutter nicht direkt an einen in Österreich tätigen Bankvorstand einer Tochtergesellschaft, sondern – über eine liechtensteinische Tochtergesellschaft dieser Tochter – an eine von ihm beherrschte liechtensteinische Aktiengesellschaft im Rahmen eines „Verkaufsunterstützungsvertrages“ erfolgen; Zurechnung der Einkünfte bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise zum inländischen Einkommen des Vorstandes, da die liechtensteinische Aktiengesellschaft auf Grund voller wirtschaftlicher Dispositionsbefugnis des Vorstands über diese bloß „zwischengeschaltet“ war; §§ 21 und § 22 BAO mit Unionsrecht (bzw EWR Abkommen) vereinbar.
1.1 Der Beschwerdeführer, ein niederländischer Staatsangehöriger, ist im Bankenwesen tätig und bekleidete verschiedene Funktionen ua in Amsterdam, Paris und dann 1997 in London. 1997 trat man an ihn heran, er möge die Privatisierung einer Tochtergesellschaft der UNB (eines ungarischen Kreditunternehmens), und zwar der Österreichischen CW-Bank, in die Wege leiten. [Für seine Betrauung mit dieser Aufgabe wurde schließlich folgende Struktur gewählt:]
Abschluss eines Di...